Für Berliner Unternehmen, die regelmäßig Büroreinigung, Unterhaltsreinigung oder Gebäudereinigung beauftragen, ist 2027 ein wichtiges Jahr: Der aktuell gültige Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Gleichzeitig steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Was bedeutet das für Ihre Reinigungskosten, Ihre Verträge und Ihre Ausschreibungen? Wir ordnen ein, was bereits feststeht – und worauf Sie sich vorbereiten sollten.
Was ist aktuell (2025/2026) geregelt?
Seit dem 1. Februar 2025 gilt die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung. Sie erklärt den Mindestlohntarifvertrag der Branche für allgemeinverbindlich – das heißt, er gilt bundesweit für jeden Betrieb der Gebäudereinigung, unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft. Aktuell (seit 1. Januar 2026) gelten folgende Eckwerte:
- Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 €/Std.
- Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung, Fachkräfte): 18,40 €/Std.
Diese Werte liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und sind – anders als der gesetzliche Mindestlohn – tarifvertraglich zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks ausgehandelt.
Was ändert sich 2027?
Zwei unabhängige Entwicklungen laufen 2027 zusammen:
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde – eine Entscheidung der Mindestlohnkommission, die für alle Branchen in Deutschland gilt.
- Der Branchentarifvertrag der Gebäudereinigung läuft aus. Da die aktuelle Verordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft tritt, verhandeln die Tarifparteien für 2027 einen neuen Abschluss. Die konkreten neuen Lohngruppen stehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht fest.
Wichtig für Auftraggeber: Der Abstand zwischen gesetzlichem Mindestlohn und Branchenmindestlohn ist zuletzt spürbar kleiner geworden. Das erhöht erfahrungsgemäß den Druck auf eine weitere Anhebung des Branchenlohns in der neuen Tarifrunde – Reinigungsdienstleister kalkulieren ihre Angebote für 2027 entsprechend vorsichtig.
Was bedeutet das konkret für Ihre Reinigungsverträge?
- Rechnen Sie mit Preisanpassungen zum Jahreswechsel 2026/2027.
Seriöse Reinigungsunternehmen geben Lohnsteigerungen weiter, da Personalkosten den größten Anteil der Kalkulation ausmachen. Prüfen Sie bestehende Verträge auf Preisgleitklauseln, die genau das regeln. - Öffentliche Auftraggeber müssen Tariftreue nachweisen.
Behörden, Schulen und öffentliche Einrichtungen sind seit Inkrafttreten des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) verpflichtet, bei der Vergabe von Reinigungsaufträgen die Einhaltung tariflicher Mindeststandards sicherzustellen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Bundestariftreuegesetz 2026. - Prüfen Sie die Seriosität von Angeboten kritisch.
Ein Angebot, das deutlich unter dem aktuellen Branchenmindestlohn kalkuliert, ist entweder nicht rechtskonform oder mit versteckten Risiken verbunden (Scheinselbstständigkeit, Subunternehmerketten, fehlende Sozialabgaben). Das kann im Streitfall auch den Auftraggeber haftungsrechtlich betreffen. - Langfristige Partnerschaften lohnen sich.
Unternehmen mit festen, langjährigen Reinigungspartnern erleben Tarifanpassungen erfahrungsgemäß planbarer als bei kurzfristig gewechselten Anbietern, da etablierte Dienstleister Preisanpassungen frühzeitig kommunizieren und transparent begründen.
Unser Ansatz bei Capital Infradienst
Als zertifiziertes Unternehmen (DIN EN ISO 9001 & 14001) kalkulieren wir unsere Angebote seit über 24 Jahren transparent und tarifkonform. Änderungen bei Mindest- und Tariflöhnen kommunizieren wir aktiv und rechtzeitig an unsere über 5.000 Geschäftskunden in Berlin – ohne versteckte Nachträge oder kurzfristige Preissprünge.
Häufig gestellte Fragen