eit dem 1. Mai 2026 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge grundlegend verändert: das Bundestariftreuegesetz (BTTG). Wer als Behörde, Schule, Kita oder öffentliche Einrichtung in Berlin einen Reinigungsdienstleister beauftragt – oder wer sich als Unternehmen um solche Aufträge bewirbt –, kommt an diesem Thema nicht mehr vorbei.
Für die Gebäudereinigungsbranche ist das BTTG besonders relevant: Reinigungsleistungen sind personalintensiv, werden häufig über Nachunternehmer erbracht und stehen wegen niedriger Margen seit Jahren im Fokus tarifpolitischer Debatten. Wir erklären, was das Gesetz konkret regelt, wen es betrifft und worauf Sie bei der Auswahl Ihres Reinigungspartners jetzt besonders achten sollten.
Was ist das Bundestariftreuegesetz überhaupt?
Das BTTG wurde am 26. Februar 2026 vom Bundestag beschlossen, erhielt am 27. März 2026 die Zustimmung des Bundesrats und trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Mai 2026 in Kraft. Sein Ziel: die Tarifbindung in Deutschland stärken, indem öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach tariflichen Standards bezahlen und beschäftigen.
Das Gesetz gilt für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 50.000 Euro. Bei sicherheitsrelevanten Direktaufträgen liegt die Schwelle bei 100.000 Euro. Reine Lieferaufträge sind ausgenommen – Dienstleistungsaufträge wie Gebäudereinigung fallen jedoch klar in den Anwendungsbereich.
Was müssen Auftragnehmer künftig zusichern?
Unternehmen, die sich um einen erfassten Bundesauftrag bewerben, müssen ein sogenanntes Tariftreueversprechen abgeben. Das bedeutet: Sie verpflichten sich, ihren Mitarbeitenden während der gesamten Auftragsausführung mindestens die tariflich vorgesehenen Bedingungen zu gewähren – insbesondere bei
- Entlohnung
- Mindestjahresurlaub
- Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten
Besonders wichtig für die Reinigungsbranche, die traditionell stark mit Subunternehmern arbeitet: Die Tariftreuepflicht erstreckt sich ausdrücklich auch auf Nachunternehmer und Verleiher. Der Hauptauftragnehmer haftet dafür, dass die gesamte Kette – nicht nur das eigene Unternehmen – die Vorgaben einhält, vergleichbar mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Verstöße können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und sind mit Sanktionen belegt.
Was müssen Auftragnehmer künftig zusichern?
Unternehmen, die sich um einen erfassten Bundesauftrag bewerben, müssen ein sogenanntes Tariftreueversprechen abgeben. Das bedeutet: Sie verpflichten sich, ihren Mitarbeitenden während der gesamten Auftragsausführung mindestens die tariflich vorgesehenen Bedingungen zu gewähren – insbesondere bei
- Entlohnung
- Mindestjahresurlaub
- Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten
Besonders wichtig für die Reinigungsbranche, die traditionell stark mit Subunternehmern arbeitet: Die Tariftreuepflicht erstreckt sich ausdrücklich auch auf Nachunternehmer und Verleiher. Der Hauptauftragnehmer haftet dafür, dass die gesamte Kette – nicht nur das eigene Unternehmen – die Vorgaben einhält, vergleichbar mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Verstöße können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und sind mit Sanktionen belegt.
Warum das für Berliner Auftraggeber jetzt schon relevant ist
Aktuell erfasst das BTTG unmittelbar nur Aufträge des Bundes. Für viele Landes- und Kommunalvergaben – etwa durch Berliner Bezirksämter, Schulen oder öffentliche Träger – gelten daneben weiterhin landesrechtliche Tariftreue- und Vergaberegelungen. Dennoch zeichnet sich ein klarer Trend ab: Öffentliche Auftraggeber orientieren sich zunehmend an den Standards des Bundesgesetzes, auch wenn dessen unmittelbarer Anwendungsbereich sie formal nicht bindet.
Für Verantwortliche in Verwaltung, Facility Management oder Einkauf heißt das konkret: Wer heute eine Reinigungsausschreibung vorbereitet, sollte Tariftreue als Ausschlusskriterium und Qualitätsmerkmal mit einplanen – unabhängig davon, ob das BTTG formal greift oder nicht. Ein Angebot, das deutlich unter dem Branchenmindestlohn kalkuliert ist, sollte grundsätzlich kritisch geprüft werden.
Die Verbindung zum Tarifvertrag Gebäudereinigung 2026
Das BTTG entfaltet seine volle Wirkung erst im Zusammenspiel mit den branchenspezifischen Tarifverträgen. In der Gebäudereinigung gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende, per Rechtsverordnung allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne:
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn ab 01.01.2026 |
| Lohngruppe 1 | Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 € |
| Lohngruppe 6 | Glas- und Fassadenreinigung | 18,40 € |
Diese Werte liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Mehr Details und die vollständige Lohntabelle aller Lohngruppen finden Sie in unserem Beitrag zu den Tariflöhnen 2026 in der Gebäudereinigung Berlin.
Ein Unternehmen, das schon heute nachweislich nach diesen Sätzen bezahlt, erfüllt damit bereits einen zentralen Baustein der neuen Tariftreue-Anforderungen – unabhängig davon, ob ein konkreter Auftrag formal unter das BTTG fällt.
Checkliste: Woran Sie einen tariftreuen Reinigungsdienstleister erkennen
Wenn Sie als Behörde, Schule, Kita, Kanzlei oder Unternehmen aktuell einen Reinigungspartner auswählen, sollten Sie gezielt nachfragen:
- Zahlt der Anbieter nachweislich Tariflohn in den relevanten Lohngruppen, nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn?
- Werden Nachunternehmer eingesetzt – und wie stellt der Hauptauftragnehmer deren Tariftreue sicher?
- Gibt es dokumentierte, auditierbare Prozesse, etwa durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement (z. B. DIN EN ISO 9001)?
- Sind feste Ansprechpartner und feste Teams vorgesehen, statt wechselnder Kräfte über mehrere Subunternehmer-Ebenen?
- Kann der Anbieter seine Kalkulation transparent nachvollziehbar machen – realistische Stundensätze statt Dumpingpreisen?
Ein Angebot deutlich unterhalb von rund 28 bis 32 Euro Endkundenpreis pro Stunde ist in der Regel ein Warnsignal, dass Lohnnebenkosten, Urlaubsansprüche oder Tariflohn nicht sauber eingepreist sind.
Unsere Einordnung für Berliner Auftraggeber
Als seit über 24 Jahren am Berliner Markt tätige Reinigungsfirma mit Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualität) und DIN EN ISO 14001:2015 (Umwelt) arbeiten wir bereits heute mit festen, geschulten Teams, dokumentierten Abläufen und transparenter Kalkulation auf Basis der gültigen Tarifstruktur. Für Büros, Praxen, Kanzleien, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen in Berlin bedeutet das: Sie erhalten ein Angebot, das schon heute auf den Standards aufbaut, die das Bundestariftreuegesetz für öffentliche Vergaben einfordert.
Häufig gestellte Fragen
Sie planen eine Ausschreibung oder suchen einen tariftreuen, zertifizierten Reinigungspartner in Berlin? Sprechen Sie mit Capital Infradienst GmbH – wir beraten Sie transparent zu Kalkulation, Tarifstruktur und Umsetzung: 030 588 40 880 oder über unser Kontaktformular.
“Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Vergabe- bzw. Arbeitsrecht.”