Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 15,00 € (Lohngruppe 1) und 18,40 € (Lohngruppe 6). Der Tarifvertrag läuft Ende 2026 aus. Die IG BAU fordert für 2027 pauschal 2 € mehr pro Stunde, die Arbeitgeber lehnen das ab. Ein Abschluss liegt noch nicht vor (Stand: 13.10.2026).
Letzte Aktualisierung: 13.10.2026 – wir ergänzen den Artikel, sobald es ein Verhandlungsergebnis gibt.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung aktuell?
Die Gebäudereinigung hat einen eigenen, allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90 €) liegt. Aktuell gilt:
- Lohngruppe 1 (Unterhalts- und Büroreinigung): 15,00 € pro Stunde
- Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 € pro Stunde
Der Tarifvertrag gilt seit Februar 2025 als allgemeinverbindlich und damit für alle gewerblich Beschäftigten der Branche – unabhängig davon, ob das Unternehmen tarifgebunden ist.
Was fordert die IG BAU für 2027?
Die Gewerkschaft verlangt einen Festbetrag von 2 € mehr pro Stunde in allen Lohngruppen, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das wären 17,00 € in Lohngruppe 1 (+13,3 %) und 20,40 € in Lohngruppe 6. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) weist die Forderung zurück und verweist auf die schwächste Branchenstimmung seit Beginn seiner Umfragen. Die erste Verhandlungsrunde am 9. September 2026 in Düsseldorf endete nach rund drei Stunden ohne Ergebnis.
Was bedeutet das für Reinigungskosten in Berlin?
Personalkosten sind in der Gebäudereinigung der größte Kostenblock. Jede Tariferhöhung schlägt deshalb direkt auf den Preis durch – bei Büroreinigung genauso wie bei Praxis- oder Kanzleireinigung. Eine vereinfachte Faustformel:
Preissteigerung ≈ Personalkostenanteil × Lohnsteigerung
Rechenbeispiel (Annahme!): Liegt der Personalkostenanteil in Ihrem Vertrag bei 80 % und der Tarifabschluss bei +5 %, steigt der Preis um rund 4 %. Der tatsächliche Abschluss kann deutlich von der Forderung abweichen – planen Sie deshalb mit einer Spanne, nicht mit einem Punktwert.
Wie plane ich das Reinigungsbudget 2027?
- Laufende Verträge prüfen: Enthält Ihr Vertrag eine Preisanpassungsklausel? (Mehr dazu in Artikel 5)
- Szenarien rechnen: Budget mit niedrigem, mittlerem und hohem Tarifabschluss kalkulieren
- Leistungsverzeichnis schärfen: Reinigungsintervalle und Flächen prüfen – oft lässt sich die Reinigungsleistung effizienter takten, ohne Qualität zu verlieren
- Frühzeitig mit dem Dienstleister sprechen: Seriöse Anbieter legen Preisanpassungen transparent offen
Häufig gestellte Fragen
Planen Sie Ihr Reinigungsbudget 2027 mit uns – Angebot anfordern oder anrufen unter 030 588 40 880.