Kurzantwort: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 €, die Minijob-Grenze damit auf 633 €. Zusätzlich plant die Bundesregierung, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 % auf 5 % anzuheben. In der Gebäudereinigung ist das besonders relevant, weil Minijobs dort knapp die Hälfte der Beschäftigung ausmachen.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft, Details können sich ändern.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt von 603 € auf 633 € pro Monat. Rechnerisch entspricht das bei 15 € Stundenlohn rund 42 Arbeitsstunden im Monat.

Betrifft das Reinigungsfirmen – sie zahlen doch mehr?

In der Gebäudereinigung gilt der höhere Branchenmindestlohn (aktuell 15,00 € in Lohngruppe 1). Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn schrumpft aber: von 1,10 € (2026) auf nur noch 0,40 € (2027). Damit wächst der Druck auf die Tarifpartner, den Branchenmindestlohn zügig anzupassen (siehe Artikel 1).

Was ändert sich bei der Minijob-Pauschalsteuer?

Geplant ist laut Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027, die Pauschsteuer für Minijobs von 2 % auf 5 % zu erhöhen. Bei 633 € Monatsverdienst sind das rund 19 € mehr pro Monat und Minijobber. Diskutiert wird außerdem, den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber von 13 % auf 17,5 % zu erhöhen. Der Branchenverband BIV warnt, dass die Lohnnebenkosten bei Minijobs dadurch um mehr als 30 % steigen könnten.

Was heißt das für Auftraggeber in Berlin?

Die Mehrkosten trägt zunächst der Arbeitgeber – also die Reinigungsfirma. Auf Dauer fließen sie in die Kalkulation ein. Auftraggeber sollten deshalb:

  • nach dem Beschäftigungsmodell fragen: Wie viele Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig, wie viele Minijobber?
  • auf feste Teams achten: Feste, geschulte Mitarbeiter sorgen für Kontinuität, Diskretion und weniger Einarbeitung – gerade in Praxen und Kanzleien
  • Kalkulationen vergleichbar machen: Angebote mit identischem Leistungsverzeichnis vergleichen
  • Verträge für 2027 prüfen: Stundensätze, Preisklauseln und Laufzeiten

Häufig gestellte Fragen

633 € pro Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von 14,60 €.

Sie ist Teil des Gesetzentwurfs zur Einkommensteuerreform 2027; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wir halten diesen Artikel aktuell.

In der Gebäudereinigung gilt der höhere Branchenmindestlohn, aktuell 15,00 € in Lohngruppe 1.

An transparenter Kalkulation, festen Ansprechpartnern, zertifizierten Prozessen (z. B. ISO 9001) und dokumentierter Qualität.

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