Kurzantwort: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 €, die Minijob-Grenze damit auf 633 €. Zusätzlich plant die Bundesregierung, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 % auf 5 % anzuheben. In der Gebäudereinigung ist das besonders relevant, weil Minijobs dort knapp die Hälfte der Beschäftigung ausmachen.
Letzte Aktualisierung: 13.10.2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft, Details können sich ändern.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt von 603 € auf 633 € pro Monat. Rechnerisch entspricht das bei 15 € Stundenlohn rund 42 Arbeitsstunden im Monat.
Betrifft das Reinigungsfirmen – sie zahlen doch mehr?
In der Gebäudereinigung gilt der höhere Branchenmindestlohn (aktuell 15,00 € in Lohngruppe 1). Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn schrumpft aber: von 1,10 € (2026) auf nur noch 0,40 € (2027). Damit wächst der Druck auf die Tarifpartner, den Branchenmindestlohn zügig anzupassen (siehe Artikel 1).
Was ändert sich bei der Minijob-Pauschalsteuer?
Geplant ist laut Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027, die Pauschsteuer für Minijobs von 2 % auf 5 % zu erhöhen. Bei 633 € Monatsverdienst sind das rund 19 € mehr pro Monat und Minijobber. Diskutiert wird außerdem, den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber von 13 % auf 17,5 % zu erhöhen. Der Branchenverband BIV warnt, dass die Lohnnebenkosten bei Minijobs dadurch um mehr als 30 % steigen könnten.
Was heißt das für Auftraggeber in Berlin?
Die Mehrkosten trägt zunächst der Arbeitgeber – also die Reinigungsfirma. Auf Dauer fließen sie in die Kalkulation ein. Auftraggeber sollten deshalb:
- nach dem Beschäftigungsmodell fragen: Wie viele Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig, wie viele Minijobber?
- auf feste Teams achten: Feste, geschulte Mitarbeiter sorgen für Kontinuität, Diskretion und weniger Einarbeitung – gerade in Praxen und Kanzleien
- Kalkulationen vergleichbar machen: Angebote mit identischem Leistungsverzeichnis vergleichen
- Verträge für 2027 prüfen: Stundensätze, Preisklauseln und Laufzeiten
Häufig gestellte Fragen
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