Wer in Berlin Reinigungsdienstleistungen für öffentliche Einrichtungen, Liegenschaften oder gewerbliche Großprojekte ausschreibt, bewegt sich in einem strengen rechtlichen Rahmen. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) setzt verbindliche Maßstäbe für faire Löhne, Tariftreue und soziale Mindeststandards.
Doch auch für rein private und gewerbliche Auftraggeber wird die Einhaltung dieser Vorgaben immer geschäftskritischer: Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), CSRD-Vorgaben und die Nachunternehmerhaftung (§ 13 MiLoG / § 14 AEntG) drohen Auftraggebern erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken, wenn Dienstleister Dumpinglöhne zahlen.
Erfahren Sie, welche gesetzlichen Verpflichtungen in Berlin gelten, wie Sie Ausschreibungen rechtssicher gestalten und warum ein tarifgebundener Partner für Gebäudereinigung in Berlin Ihre Vergabe audit- und haftungssicher macht.
- Was regelt das Berliner Vergabegesetz (BerlAVG)?
Das BerlAVG soll unlauteren Preiswettbewerb über Lohndumping verhindern und sicherstellen, dass öffentliche Gelder nur an Unternehmen fließen, die ihren Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen bieten.
Die Kernpfeiler des Gesetzes:
- Vergabespezifisches Mindestentgelt: Auftragnehmer und deren Nachunternehmer sind verpflichtet, mindestens den im BerlAVG festgeschriebenen Vergabemindestlohn zu zahlen.
- Branchenspezifische Tariftreue: In Branchen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen – wie dem Gebäudereiniger-Handwerk – gilt zwingend der jeweilige Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Liegt dieser über dem allgemeinen Vergabemindestlohn, hat der Tariflohn Vorrang.
- Soziale und ökologische Vergabekriterien: Neben dem Preis müssen Aspekte wie Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, Ausbildungsförderung und Umweltverträglichkeit in die Wertung einfließen.
- Verpflichtung von Nachunternehmern: Die Standards gelten lückenlos entlang der gesamten Subunternehmerkette.
- Vergabemindestlohn vs. Tariflohn im Berliner Gebäudereiniger-Handwerk
Ein häufiges Missverständnis bei Ausschreibungen: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) reicht im Berliner Reinigungsgewerbe nicht aus.
| Lohnkategorie | Geltungsbereich | Relevanz für Ausschreibungen |
| Branchenmindestlohn 1 (Unterhaltsreinigung) | Bundesweit / Berlin (Lohngruppe 1) | Gilt zwingend für alle Innen- und Unterhaltsreinigungen. Kein Angebot darf darunter kalkuliert sein. |
| Branchenmindestlohn 2 (Glas- & Fassadenreinigung) | Bundesweit / Berlin (Lohngruppe 6) | Zwingend für Spezial-, Fassaden- und Glasreinigungsarbeiten. |
| Berliner Vergabemindestentgelt (BerlAVG) | Landeseigene Aufträge in Berlin | Gilt als gesetzliche Untergrenze für alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Landes Berlin. |
Wichtig für Auftraggeber: Angebote mit unrealistisch niedrigen Stundenverrechnungssätzen dürfen im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden. Eine Unterkostenkalkulation führt nach ständiger Vergaberechtsprechung zum zwingenden Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit.
- Warum auch rein gewerbliche Auftraggeber BerlAVG-Standards anwenden sollten
Selbst wenn ein gewerbliches Unternehmen nicht formell an das BerlAVG gebunden ist, ist die freiwillige Übernahme der BerlAVG- und Tarifstandards die wirksamste Schutzmaßnahme gegen Haftungsrisiken:
- Bürgenhaftung nach § 14 AEntG & § 13 MiLoG: Zahlen beauftragte Reinigungsfirmen oder deren Subunternehmer nicht die vorgeschriebenen Mindestlöhne, haftet der Auftraggeber wie ein Bürge für die ausstehenden Nettolöhne und Sozialabgaben.
- Reputationsschutz & ESG-Kriterien: Nach den CSRD-Standards (insb. ESRS S1 – Eigene Belegschaft & Wertschöpfungskette) müssen Unternehmen faire Arbeitsbedingungen bei Dienstleistern nachweisen.
- Rechtssicherheit bei Mischobjekten: Bei öffentlich geförderten Bau- oder Mietprojekten in Berlin ist die Einhaltung des BerlAVG häufig Zuwendungsvoraussetzung.
- Checkliste: So gestalten Sie Ausschreibungen BerlAVG-konform
Nutzen Sie diese Prüfkriterien bei der Leistungsbeschreibung und Bieterevaluierung für professionelle Büro- und Gebäudereinigung:
- Kalkulationsaufschlüsselung verlangen: Fordern Sie Bieter auf, Produktivstunden, Zuschläge, Lohnnebenkosten und Materialkosten transparent darzustellen.
- Eigenerklärung zur Tariftreue: Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der aktuellen Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks.
- Subunternehmer-Klausel einbinden: Verpflichten Sie den Hauptauftragnehmer, den Einsatz von Nachunternehmern vorab schriftlich genehmigen zu lassen und deren Tariftreue nachzuweisen.
- Arbeitsschutz & Kontrollrechte sichern: Vereinbaren Sie vertragliche Prüfrechte bezüglich Arbeitszeitnachweisen und Entgeltabrechnungen.
- Zertifizierungen einfordern: Bevorzugen Sie Dienstleister mit Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen (ISO 9001 / ISO 14001).
Häufig gestellte Fragen
Rechtssichere Gebäudedienste für Ihr Objekt in Berlin
Vermeiden Sie Haftungsrisiken und setzen Sie bei Ihrer Ausschreibung auf einen verlässlichen, tarifgebundenen Partner.
- Dienstleister: Capital Infradienst GmbH
- Standort: Berlin (Einsatz in allen Bezirken von Mitte bis Spandau)
- Beratung & Angebot: Individuelles, vergabekonformes Angebot anfordern